Hund und Lampenmast

Kommune zahlt wegen Biss nach Stromschlag:

Wegen einer unzureichend isolierten Straßenbeleuchtung hat ein Hund in einem Fall einen Stromschlag erlitten und „unter dem Eindruck seiner Verletzung“ die Halterin in die Hände gebissen. Hier verpflichtete der Richter die Kommune, 1000 DM all die Verletzte zu zahlen (Landgericht Bückeburg, 2 O 277/96).

Preisfrage: Wie hat die Hundehalterin wohl herausgefunden, daß der Mast geladen war? Na? Naaa? 😉

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