Der erste moderne Gerichtsfall zum Thema ‚obszönes Benehmen‘

Kaum zu glauben: Unsere heutige Gesetzgebung und die Definition, was obszönes Benehmen ist, beruht unter anderem auf einem Vorfall aus dem Jahre 1663, als ein gewisser Sir Charles Sidley vom Balkon nicht nur abfällige Reden schwang, sondern auch auf die ihm zuhörende Menschenmenge urinierte…:

Natürlich war der Mann total besoffen, er hatte allerdings auch noch extra Pipi vorher in Flaschen gefüllt, und die wortwörtlich angepißte Menge warf ihm die Fenster ein und versuchte, das Haus zu stürmen. Deshalb landete das später vor Gericht und Sir Charles Sidley mußte 5000 Pfund zahlen – damals ohne Zweifel eine hohe Summe. Andernfalls dürften englische Lords wohl heute noch ungestraft bei Ansprachen vom Balkon auf ihr Publikum pinkeln…

Zu finden ist war (von wgeen „Google vergißt nichts“…) der Vorfall hier, wobei die Details des Falls allerdings schamhaft verschwiegen werden. 😉

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