Pornodreh in der Wohnung? Kein Problem, solange nicht…

Gedreht wurde in der Wohnung, auf dem Balkon und im Treppenhaus. Die lautstarken sexuellen Aktivitäten in der Wohnung wurden von Nachbarn als häusliche Gewalt gedeutet und der Polizei gemeldet. Das Fass zum Überlaufen brachte allerdings erst ein Dreh im Treppenhaus, bei dem die Mieterin ihr „kleines Geschäft“ verrichtete.

Na wenn das Faß überlief, dann kann es kein wirklich kleines Geschäft mehr gewesen sein 😀 – aber hier der ganze Fall:

Pornodreh in der Wohnung als Kündigungsgrund?

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