Überschwemmt der Hund das Klo, muss das Herrchen zahlen:
Verlässt ein Hundebesitzer für kurze Zeit seine Wohnung und sperrt er seinen Vierbeiner im Badezimmer ein, so kann das Herrchen keinen Schadenersatz von seiner Hausratversicherung verlangen, wenn es dem Hund gelingt, Toilettenpapier ins Klo zu stopfen und so oft die Spülung zu betätigen, dass die Wohnung überschwemmt wird (Landgericht Hannover, 19 S 1986/99).
Was für ein Hund tut denn sowas? Ich dachte immer, das machen nur Schüler?