Toilettenpause auf dem Weg zur Arbeit ist versichert:
Arbeitnehmer, die auf dem Weg von der Arbeit wegen ihrer „drängenden“ Blase die Fahrt unterbrechen und in einer Grünanlage ihre Notdurft verrichten, sind dabei gesetzlich unfallversichert, wenn sie „durch die Beschaffenheit der Örtlichkeit einer besonderen Gefahrenquelle“ ausgesetzt sind (was hier für einen Sturz Folge: Armbruch bejaht wurde) (Sozialgericht Gelsenkirchen, S 10 U 256/98).
Ist es auch versichert, wenn ich mir beim Wegrennen vor einem Pinkel-Schupo den Fuß vertrete???