„Steh auf beim Pinkeln, wenn Du ein Deutscher bist!“: Von domestizierten Männern und altem Brauchtum

Es gibt eine Gerichtsentscheidung zum Pinkeln im Stehen: Mieter dürfen im Stehen pinkeln, so das Düsseldorfer Amtsgericht.

Wer im eigenen Haus wohnt, muß sich also hinsetzen?

Und Ausländer auch, wenn man der TAZ glauben darf? Und wahre, nein, rechte Deutsche dürfen im Stehen sogar einpinkeln?

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Also von dem Herrn oben, der 1992 in Lichternhagen den Dingen ihren Lauf ließ, muß ich mich natürlich distanzieren – ich stehe zwar auf NS, aber da ist definitiv nicht Nationalsozialismus mit gemeint. Deshalb nenne ich es ja auch „Wassersport“.

Das Urteil aus Düsseldurf ist aber wirklich lesenswert. Da ging es darum, daß der Vermieter 1.900 Euro Kaution einbehalten wollte, weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft war. Richter Stefan Hank meinte hierzu, auch wenn dies sich tatsächlich so verhalte, habe der Vermieter kein Recht, die Kaution für die anstehende Reparatur einzubehalten. Urinieren im Stehen sei weit verbreitet, die Gefahren für Böden aber kaum bekannt. Der Vermieter hätte auf die Empfindlichkeit des Bodens hinweisen müssen (Aktenzeichen.: 42 c 10583/14).

Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung:

Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.

Ok, also domest(os)izierte Männer setzen sich beim Pinkeln, doch andere halten weiter altes Brauchtum hoch….?

Also zum in die Hose pinkeln bitte hinsetzen. Nicht, daß man noch mit dem Herrn da verwechselt wird!

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