„Einmal ist keinmal“: So urteilte das Landesarbeitsgericht Hamm (15 Sa 463/04) im Falle eines Arbeitnehmers, der…
…auf der Betriebstoilette eingeschlafen war und deshalb fristlos gekündigt werden sollte. Nach 18 Jahren Anstellung ohne Beanstandung war dies jedoch nicht gerechtfertigt, so das Gericht.
Nachmachen sollte man es trotzdem nicht, es könnte peinlich werden, wie bei dem Siemens-Mitarbeiter, der einen Notarzt-Einsatz verursachte, weil er in der Toilettenpause vom Thron kippte – aber nicht wegen Herzinfarkts, sondern weil er eingeschlafen war…
Stellt sich nur die Frage: Pinkeln jene, die auf dem Klo einschlafen, dann auch zum Ausgleich ins Bett? 😉