Für Einpullern im Zug gibt es doch kein Schmerzensgeld!

Es ging durch die Presse, wir haben auch darüber berichtet: Eine Frau, die es sich im Zug zwei Stunden verkniffen hatte, mußte schließlich doch den goldenen Fluten ihren natürlichen Lauf lassen und wollte dann die Bahn wegen ihrer nassen Hose auf 200 € Schmerzensgeld verklagen, weil die Toilette defekt war.

Das wurde nun abgelehnt

Immerhin muß sie auch keine Vergnügungssteuer zahlen!

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