Wi hatten es ja schon in Wuppertal – da landete einer, der nächtlich immer einen steh…pardon, der nächtlich immer im Sstehen pinkeln wollte, vor Gericht, weil die Nachbarn der Lärm störte. Klage abgewiesen – nächtliche Pißgeräusche sind hinzunehmen. Schade eigentlich – wäre doch was, wenn er dazu verdonnert worden wäre, geräuscharm heimlich in die Bettlaken zu strullern 😛
Nun gab es auch in Düsseldorf einen stehpinkelprozeß – hier ging es um dadurch angeblich verätzte Kacheln (das muß ja Tigerurn gewesen sein…). Wie ging es diesmal aus?
Freier Strahl für befreite Bürger: