Ich dachte ja eigentlich, es würde mal etwas normaler in der Schweiz, was feuchte Spiele betrifft und solche Erlebnisse wie von Maexchen gehörten der Vergangenheit an. Doch nun erreichte mich folgende Mail:
Wir haben seit Anfang des Jahres in der Schweiz ein Gesetz, das NS-Liebhaber mit Pädophilen gleichstellt. Es macht sich bereits strafbar, wer von sich und seinem Partner (Ehefrau, Freundin, Freund…) Bilder oder Videos besitzt die NS-Szenen enthalten. Man sollte sich davor hüten, NS-Bilder vom Netz auf seiner Platte zu speichern oder gar auszudrucken oder noch schlimmer weiter zu verteilen.
Sollte man euch erwischen, drohen die gleichen Strafen, wie wenn es um Kinderpornografie geht.
Ich hab vor ca. 3 Monaten von einem dänischen Versand 2 Filme bestellt. Ich hatte mit der Firma per Email Kontakt aufgenommen und mich über die Zahlungs- und Lieferbedingungen informiert. Das Geld war unterwegs, die Videos auch. Ich hatte zwar meine Zweifel, denn die Firma musste wissen, dass diese Filme in der Schweiz nicht erlaubt sind.
Ich hab dann wirklich 2 Videos erhalten, wovon einer nicht eine einzige NS-Szene enthielt. Ich reklamierte und man sagte mir, ich soll das Tape zurückschicken zur Kontrolle und sie würden mir den richtigen sofort zusenden.
Angekommen ist das Tape nie, dafür eine Vorladung vor Gericht!! Am Zoll wurde das Paket kontrolliert und den zuständigen Behörden übergeben. Ich habe nun ein Strafverfahren wegen Pornografie am Hals!
In der Zwischenzeit ist auf der Homepage der Firma ein Vermerk angebracht, der sagt, dass der Versand von NS-Videos in die Schweiz nicht möglich sei!
Ich habe von der Firma mein Geld zurückverlangt und eine Stellungnahme zu diesem Problem. Bis jetzt hab ich leider nichts mehr gehört, denn Kohle stinkt bekanntlich ja nicht und „Erovideo“ war ja auch nicht im Fehler!!
Eine Frage bleibt allerdings offen: sind wir schweizer Natursektliebhaber alles Verbrecher??
So ein Mist!! Was soll das denn? Wie kann man Pipimachen mit Kindermißbrauch gleichsetzen? In Deutschland ist neben Pädophilie nur die Weitergabe von Tiersex- und harten SM-Sachen verboten, haben darf man es (im Gegensatz natürlich zu Kindersex) aber, und Wassersport war noch nie verboten. Nur der Versand von Hardcore, der ist generell verboten, beim sich zuschicken lassen kann einem aber nicht mehr passieren, als daß es nicht ausgeliefert wird. Bei sowas wie hier beschrieben kann man nur den Kopf schütteln!
Wer diese Seite liebt, kann allerdings beruhigt sein: Texte sind in der Schweiz vom Verbot nicht betroffen, und auch wer Bilder und Videos im Web anguckt oder in der Webcam Mädels beim Pinkeln zusieht, sollte nix zu befürchten haben, solange er sie nicht abspeichert und den Browsercache nach der feuchten Sitzung leert. Auch mit den hier angebotenen Büchern incl. Roy Stuart und „Pisseuses“ gibt es definitiv bislang keine Probleme. Bitte haltet uns aber auf dem Laufenden, liebe Schweizer, damit da keiner unnötig „reintappt“. Und noch ein feuchter Tipp: Machen ist ja auch nicht verboten, nur aufnehmen…
Im Zuge dieses Artikels habe ich (aus Deutschland) mich etwas mit Art. 197 StGB (CH) beschäftigt und muss der Ansicht von Lost Angel zustimmen: Ich halte es für nicht akzeptabel, den Besitz von „Vorführungen (…), die sexuelle Handlungen mit (…) menschlichen Ausscheidungen (…) zum Inhalt haben“, zu bestrafen. Ich halte es bereits für nicht mehr zeitgemäß, die Verbreitung zu bestrafen. Von daher muss ich dem Regierungsrat des Kantons Aargau und weiteren deutlich zustimmen, die fordern, diese Tatbestandsvariante zu streichen, da lediglich Moralvorstellungen geschützt werden (https://www.ag.ch/php/vernehmlassungen/index.php?controller=Download&DokId=1223&Format=pdf).