Bzw. aus der Autotür, wird sonst doch etwas akrobatisch.
Das ist die offiziell erlaubte Variante, wnen man dringend pinkeln muß…
und in einen Stau gerät.
Oder natürlich einzupullern – das ist auch erlaubt.
Aber man darf die Autobahn nicht betreten, deshalb scheidet hinter die Böschung gehen aus.
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This entry was posted on Sonntag, August 11th, 2024 at 09:17 and is filed under Info. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed.
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Einzupullern im Stau erlaubt? … ich würde dies in StVO verpflichtend aufnehmen und zur Pflicht machen 😉
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Lieber viele feuchte Träume als einen trocken Albtraum
*YWD*