Wer in einer öffentlichen Parkanlage seine Notdurft verrichtet, der…
…kann mit einem Bußgeld (hier: 75 DM, nach der Verhandlung durch das Gericht: 100 DM plus Prozesskosten) belegt werden. Da hilft auch nicht, zur Verteidigung anzubringen, dass „das doch jeder macht“ (Amtsgericht Düsseldorf, 302 OWi 013 Js 1047/00).
Also pinkelt lieber in den Gerichtssaal. Das macht schließlich nicht jeder, nur Fritz Teufel.